Mehr Informationen über die Luftgüte gibt bei der Umweltagentur der Provinz Bozen. Den täglichen Luftgüte Bericht gibt es hier.
Einige Hintergrundinformationen zu den Stickstoffdioxid (NO2)
Die Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa) sieht aus Gründen des Gesundheitsschutzes für Stickstoffdioxid (NO2) Immissionsgrenzwerte für die Außenluft vor (Jahresmittelgrenzwert für NO2: 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³); Stundenmittelgrenzwert für NO2: 200 µg/m³, bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr). Diese Immissionsgrenzwerte gelten seit dem 1. Januar 2010. Mehr Info gibt es hier.
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